Registrierkassenpflicht — seit 2016
Ab 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € Barumsätzen im Jahr.
Seit 1. Jänner 2016 muss ein Betrieb alle Barumsätze mit einer elektronischen Registrierkasse erfassen, sobald er im Jahr 15.000 € Umsatz macht und davon mehr als 7.500 € bar. Beide Schwellen müssen überschritten sein. „Bar" heißt in Österreich: Bargeld, Bankomat- und Kreditkarte vor Ort, Gutscheine und Bons — nicht die Überweisung. Grundlage ist § 131b BAO.
Bei DiKAS: DiKAS ist eine solche Kasse. Wer unter beiden Schwellen liegt, braucht sie nicht — dann reicht unser Faktura-Modul zum Rechnungschreiben.
Belegerteilungspflicht — ab dem ersten Euro
Jede Barzahlung bekommt einen Beleg, unabhängig von der Kassenpflicht.
Die Belegpflicht hängt nicht an den Schwellen: Seit 2016 muss jeder Unternehmer bei jeder Barzahlung einen Beleg erstellen und dem Kunden aushändigen — auch der, der keine Registrierkasse braucht. Pflichtinhalte sind unter anderem Bezeichnung des Unternehmens, fortlaufende Nummer, Datum, Menge und Art der Ware oder Leistung und der Betrag. Mit Sicherheitseinrichtung kommen Kassenidentifikationsnummer, Uhrzeit, Beträge je Steuersatz und der maschinenlesbare Code dazu.
Bei DiKAS: Jeder DiKAS-Beleg trägt diese Angaben. Ob er gedruckt, per QR-Code abgeholt oder am Bildschirm gezeigt wird, entscheiden Sie am Beleg — nicht am Vertrag.
RKSV — Signatur, Verkettung, DEP
Seit 1. April 2017 wird jeder Barumsatz signiert und mit dem vorigen verkettet.
Die Registrierkassensicherheitsverordnung verlangt eine Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit (SEE) eines Vertrauensdiensteanbieters. Jeder Barumsatz, jeder Monats-, Jahres- und Schlussbeleg, jede Storno- und Trainingsbuchung wird signiert; in die Signatur fließt der Signaturwert des vorherigen Belegs ein (Verkettung). Alles landet im Datenerfassungsprotokoll (DEP), das sieben Jahre aufzubewahren und bei einer Prüfung zu exportieren ist. Am Beleg steht ein maschinenlesbarer Code — der QR-Code, den die Belegcheck-App liest.
Bei DiKAS: DiKAS arbeitet zum Österreich-Start mit einer Cloud-Signaturerstellungseinheit: kein Kartenleser, kein Zertifikat, das Sie selbst kaufen und jährlich verlängern. Das DEP führt der Signaturdienst, der Export ist ein Knopf in der Kasse. Bevor wir eine Kasse verkaufen, muss die BMF-Belegcheck-App unseren Beleg als gültig lesen — das ist unser eigener Abnahmemaßstab.
FinanzOnline — Kasse und Signatureinheit anmelden
Registrierung und Startbelegprüfung binnen einer Woche nach Inbetriebnahme.
Kasse und Signaturerstellungseinheit werden über FinanzOnline registriert. Bei der Inbetriebnahme erzeugt die Kasse einen Startbeleg, der mit der Belegcheck-App (oder dem Web-Service) geprüft wird. Registrierung und Startbelegprüfung müssen spätestens eine Woche nach Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung abgeschlossen sein. Auch ein Ausfall oder die Außerbetriebnahme der Signatureinheit wird über FinanzOnline gemeldet.
Bei DiKAS: Der Ablauf ist im Onboarding geführt: FinanzOnline-Kennung erfassen, Registrierung anstoßen, Startbeleg auslösen, prüfen. Als Schrittfolge in der Kasse, nicht als PDF-Anleitung.
Monatsbeleg und Jahresbeleg — bis 15. Februar prüfen
Der Dezember-Monatsbeleg ist der Jahresbeleg. Prüfung mit der Belegcheck-App, jedes Jahr.
Zu jedem Monatsende ermittelt die Kasse den Stand ihres Umsatzzählers (Monatsbeleg). Der Monatsbeleg zum Jahresende ist der Jahresbeleg: Er ist auszudrucken, zu prüfen und sieben Jahre aufzubewahren. Die Prüfung mit der Belegcheck-App muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres erledigt sein — bei Saisonbetrieben darf der Jahresbeleg schon zum Saisonende erzeugt werden, geprüft wird er trotzdem bis 15. Februar.
Bei DiKAS: DiKAS erzeugt Monats- und Jahresbeleg selbst und führt die Prüfung als Aufgabe mit Erinnerung. Die Prüfung ist im Preis, nicht eine eigene Jahresgebühr.
Ab 1. Oktober 2026: digitaler Beleg gleichgestellt
QR-Code, Link oder Anzeige am Bildschirm genügen — ohne ausdrückliche Zustimmung.
Mit dem Registrierkassenpaket 2026 wird § 132a BAO geändert: Ab 1. Oktober 2026 darf der Beleg elektronisch erteilt werden, entweder durch Übermittlung an ein Gerät des Kunden (E-Mail, App) oder indem der Kunde ihn vor Ort mit seinem Gerät ausliest, etwa per QR-Code am Kundendisplay. Die Anzeige muss lang genug sichtbar bleiben, damit der Kunde sie an der Kasse erfassen kann. Die Belegerteilungspflicht selbst bleibt bestehen — und der Kunde behält den Anspruch auf einen Papierbeleg, sofort oder nachträglich bis Geschäftsschluss desselben Tages.
Bei DiKAS: Der QR-Beleg am Kundendisplay und der Abruf im Gästebereich sind gebaute Funktion. Papier bleibt jederzeit möglich — der Drucker geht nicht weg, er wird nur seltener gebraucht.