Branche · Ab-Hof & Hofladen
Die Kasse für Hofladen und Ab-Hof-Verkauf — mit Waage, Etikett und Marktstand
Eier nach Stück, Speck nach Gewicht, Most nach Flasche — und am Samstag derselbe Bestand am Bauernmarkt. Eine Kasse für beides, mit dem Steuersatz, der zum Artikel gehört.
Der Alltag
So schaut es bei Ihnen aus
Direktvermarkter verkaufen im Hofladen, am Marktstand und immer öfter im Selbstbedienungs-Kammerl. Der Marktstand im Freien kann unter die Kalte-Hände-Regelung fallen (bis 45.000 € Umsatz im Freien, Losung per Kassasturz) — der Hofladen im geschlossenen Raum nicht. Wer beides hat, erfasst den Hofladen mit der Kasse und darf den Stand vereinfacht führen; oft ist es einfacher, alles über eine Kasse laufen zu lassen.
Die Steuersätze sind hier kleinteilig: Lebensmittel 10 %, Wein aus eigenen Trauben ab Hof 13 %, Blumen und Jungpflanzen 13 %, Geschenkkörbe je Inhalt. Pauschalierte Betriebe rechnen wieder anders — das gehört zum Steuerberater, aber die Kasse muss es abbilden können.
Dazu Waage und Etikett: Der Speck wird gewogen, das Etikett trägt Preis und Gewicht, die Kasse liest den Barcode. Und der Kunde erwartet Bankomat, auch am Stand.
Was DiKAS mitbringt
Die Kasse für Ab-Hof und Hofladen
Waage und Etikettendruck
Preisrechnende Waage angebunden, Etikett mit Gewicht und Preis, Barcode an der Kasse gescannt.
Steuersatz am Artikel
10 %, 13 %, 20 % — je Artikel hinterlegt, je Satz am Beleg ausgewiesen, in der Signatur gerechnet.
Marktstand und Hofladen, ein Bestand
Zweite Kasse für den Stand, gleicher Artikelstamm, ein Tagesabschluss für beide.
Vorbestellung online
Kisterl für die Woche, Weihnachtsgans reservieren — der eigene kleine Shop unter Ihrer Adresse, Abholung am Hof.
Der österreichische Fiskalbaustein (RKSV-Signatur über eine Cloud-Signaturerstellungseinheit) ist zum Start vorgesehen und muss vorher die BMF-Belegcheck-App bestehen. Alles andere hier ist gebaute Funktion, die heute in deutschen Betrieben läuft.
Recht
Was für diese Branche gilt
Aus unserer Seite „Registrierkasse Österreich" — die Punkte, die hier zählen.
Kalte-Hände-Regelung — Umsätze im Freien
Bis 45.000 € Nettoumsatz im Freien darf die Tageslosung per Kassasturz ermittelt werden.
Genauer nachlesenRegistrierkassenpflicht — seit 2016
Ab 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € Barumsätzen im Jahr.
Genauer nachlesenBelegerteilungspflicht — ab dem ersten Euro
Jede Barzahlung bekommt einen Beleg, unabhängig von der Kassenpflicht.
Genauer nachlesenMobile Gruppen — Lieferung, Hausbesuch, Zustellung
Umsätze beim Kunden dürfen nach Rückkehr in den Betrieb erfasst werden.
Genauer nachlesenPassendes Paket
DiKAS Handel
Die vollständige Kasse für Handel, Kiosk und Dienstleistung.
34,90 € / Monat netto, all-in
- Kassieren, Artikel, Warengruppen, Rabatte
- Küchenmonitor inklusive – auch im Direktverkauf ohne Tische
- Arbeitszeiterfassung und Stempeluhr
- RKSV-Signatur je Beleg — inklusive
- Startbeleg und Jahresbeleg automatisch
- Digitaler Beleg per QR-Code
- Kundenkonten, Guthaben, Punkte
- Auswertungen und Export für den Steuerberater
Die ersten 10 österreichischen Betriebe zahlen 3 Monate nichts — gegen eine Referenz mit Betriebsname, Zitat und Foto, die wir auf dikas.at zeigen dürfen.