Branche · Heuriger & Buschenschank
Die Kasse für Heurigen und Buschenschank — ausg’steckt, kassiert, abgerechnet
Saisonbetrieb mit drei Steuersätzen am selben Tag: Wein ab Hof zu 13 %, im Ausschank zu 20 %, die Jause zu 10 %. DiKAS hält das auseinander — und der Jahresbeleg entsteht schon zum Saisonende.
Der Alltag
So schaut es bei Ihnen aus
Der Buschenschank ist steuerlich ein Sonderfall: Bis 45.000 € Gesamtumsatz und höchstens 14 Öffnungstagen im Jahr gibt es keine Kassen- und Belegpflicht. Wer länger ausg’steckt hat — und das sind die meisten Heurigen mit eigener Küche — braucht die Kasse wie jedes Wirtshaus.
Dazu kommt der Ab-Hof-Verkauf: Die Flasche Grüner Veltliner, die der Gast mitnimmt, ist Wein aus eigenen Trauben ohne Ausschank — 13 %. Dasselbe Achterl am Tisch ist Ausschank — 20 %. Die Liptauer-Jause dazu: 10 %. Drei Sätze auf einem Bon sind hier normal.
Saisonbetrieb heißt auch: Die Kasse steht Monate still. Der Jahresbeleg darf laut WKO schon zum Saisonende erzeugt werden — geprüft werden muss er trotzdem bis 15. Februar, und im Februar denkt kein Heuriger an seine Kasse.
Was DiKAS mitbringt
Die Kasse für Heuriger und Buschenschank
Ein Artikel, zwei Steuersätze
Derselbe Wein als Flasche ab Hof (13 %) und als Achterl im Ausschank (20 %) — zwei Artikel, ein Bestand, die richtige Zeile am Beleg.
Jahresbeleg zum Saisonende
Sie schließen die Saison ab, DiKAS erzeugt den Jahresbeleg und erinnert Sie an die Prüfung mit der Belegcheck-App — bevor der 15. Februar kommt.
Selbstbedienung und Buffet
Buffettheke mit Jausen, Tischnummer am Bon, Getränke werden am Tisch nachbestellt und auf denselben Beleg gebucht.
Ab-Hof-Verkauf mit Etikett und Waage
Flaschenverkauf, Geschenkkartons, Kürbiskernöl nach Gewicht — Etikettendruck und preisrechnende Waage sind dabei.
Der österreichische Fiskalbaustein (RKSV-Signatur über eine Cloud-Signaturerstellungseinheit) ist zum Start vorgesehen und muss vorher die BMF-Belegcheck-App bestehen. Alles andere hier ist gebaute Funktion, die heute in deutschen Betrieben läuft.
Recht
Was für diese Branche gilt
Aus unserer Seite „Registrierkasse Österreich" — die Punkte, die hier zählen.
Buschenschank
Unter 45.000 € Gesamtumsatz und maximal 14 Öffnungstagen im Jahr befreit.
Genauer nachlesenRegistrierkassenpflicht — seit 2016
Ab 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € Barumsätzen im Jahr.
Genauer nachlesenMonatsbeleg und Jahresbeleg — bis 15. Februar prüfen
Der Dezember-Monatsbeleg ist der Jahresbeleg. Prüfung mit der Belegcheck-App, jedes Jahr.
Genauer nachlesenBelegerteilungspflicht — ab dem ersten Euro
Jede Barzahlung bekommt einen Beleg, unabhängig von der Kassenpflicht.
Genauer nachlesenPassendes Paket
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Die ersten 10 österreichischen Betriebe zahlen 3 Monate nichts — gegen eine Referenz mit Betriebsname, Zitat und Foto, die wir auf dikas.at zeigen dürfen.